Landesverfassungsgericht kippt Kommunalwahltermin

Das NRW Landesverfassungsgericht in Münster, hat heute den geplanten Termin für die Kommunalwahl in NRW gekippt. Als Begründung gab das Gericht den langen Abstand zwischen den Wahlen und dem Beginn der Amtszeit Ende Oktober. Zwischen den Wahlen und dem Beginn der Legislaturperiode dürften maximal drei Monate liegen. Ein neuer Termin für die Kommunalwahl muss nun noch gefunden werden. Wenn er feststeht, wird er auch an dieser Stelle bekannt gegeben. Dieses kann jedoch einige Zeit dauern, da es erst eines neuen Gesetzes im Düsseldorfer Landtag benötigt.