Barrierefreiheit soll auch an Hochschulen und Universitäten forciert werden

CDA Landestagung in Soest nimmt Antrag an

Bei der Landestagung der CDA Nordrhein-Westfalen wurde auch über Anträge bereiten, erfreulicher Weise gab es auch eine Reihe an Anträgen zur Barrierefreiheit an Hochschulen und Universitäten. „Um eine stärkere Inklusion von Menschen mit einem Handicap in die Hochschulen und Universitäten zu erreichen, muss die Barrierefreiheit in den Gebäuden vorangetrieben werden.“ So Benjamin Daniel Thomas. „Wir forcieren der Zeit die Inklusion von Menschen mit einem Handicap in die Regelschule. Allerding müssen wir uns nun dringend auch über die Zeit danach Gedanken machen. Es muss möglich sein, dass -nach einem Abitur- auch für Schülerinnen und Schüler mit einem Handicap ein Studium in ihrem Wunschfach aufnehmen können. Denn immer wieder scheitert es an Barrieren oder wird zu mindestens ziemlich erschwert.“ So Benjamin Daniel Thomas weiter.

Benjamin Daniel Thomas (Bild: CDA NRW)Benjamin Daniel Thomas (Bild: CDA NRW)

Antrag C7 der dbb-AG bei der CDA Landestagung 12.April in Soest:

„Der CDA Landesvorstand setzt sich dafür ein, dass die Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen

„§ 55 (Fn 5) Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen

(1) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.“

Wie folgt ergänzt wird:

Es wird ein Abs. 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„Schulen und Hochschulen müssen in den der Bildung dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.“

Die folgenden Absätze werden dementsprechend neu nummeriert.“

„Diese Änderungen sind weitreichend, allerdings auch sehr wichtig. Denn der Zeit scheitert der Umbau an einer Hochschule oder Universität an der aktuellen Gesetzgebung. Diese macht einen klaren Unterschied zwischen Besuchern und Nutzern. Leider werden Studierende einer Hochschule oder Universität als Besucher dieser Einrichtung gewertet. Mit einer Umsetzung dieses Antrages und damit verbundenen Änderung der Landesbauordnung würde dieser Unterschied allerding endlich aufgehoben.“ So Benjamin Daniel Thomas.