Diskussion um Fiskalpakt - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgestalten

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt, dass mit der Diskussion um den Fiskalpakt das Thema Eingliederungshilfe wieder aufgegriffen worden ist. „Dabei dürfe aber nicht der Schwerpunkt auf die Frage der Kostenverschiebungen zwischen Bund und Kommunen gelegt werden“, so der Beauftragte.

„Es muss die Frage in den Mittelpunkt gestellt werden, wie die Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in ein Bundesleistungsgesetz überführt werden soll. Hierzu müssen auch Aspekte, wie die Einkommens- und Vermögensanrechnung, der Kostenvorbehalt und die Umstellung von einrichtungs- auf personenzentrierte Leistungen wieder auf den Tisch“, so Hubert Hüppe. „Diese Aspekte seien zentral für die wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mitten in der Gesellschaft“, betonte der Beauftragte.
(http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/PM24_DiskussionFiskalpakt_mh.html)