Ein schwarzer Tag für die Behindertenpolitik

Der 7.Juli 2011 wird als ein schwarzer Tag für die Behindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland eingehen. Was lange zu befürchten war wurde nun von Deutschen Bundestag offiziell beschlossen.
Die PID wir legal! Das sind zwar nur drei Buchstaben, aber es sind ganz bedeutende für die Menschheit. Die PID (Präimplantationsdiagnostik) ermöglicht es Ärzten zu Untersuchen ob das Ungeborene einen Gendefekt hat. Dieser Beschluss ist gerade für Behinderte und deren Angehörigen und Freunde schwer zu begreifen. In ihrer Pressemitteilung zur PID scheibt die CDL: “ Deutschland wird mit der PID ein großes Stück unmenschlicher und kälter.“ [1]

Wie oft werden wohl demnächst Behinderte oder auch die Eltern von Krebskrankenkindern hören:
Also musste das denn sein? So was kann man doch heute verhindern!

Viele der betroffenen befürchten, dass es nun zu neuen Diskriminierungen in der Gesellschaft kommen wird. In den vergangenen Jahren wurde in der Behindertenpolitik viel erreicht, aber dieses ist ein großer Rückschritt. Es ist der erste Schritt hin zu einer Selektion in lebenswertet und nicht lebenswertes Leben, es ist eine ganz gefährliche Tür die dort geöffnet wurde. Es gibt jetzt schon einigen den denen diese erlaubte PID nicht weitgenug geht.

“Behinderte werden durch PID diskriminiert, Paare mit genetischem Risiko werden ab heute unter erheblichen Druck gesetzt, sich der PID zu unterziehen.“[2]

Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes, es ist ein Werk Gottes. Es darf nicht sein, dass der Mensch nun hingeht und im Reagenzglas entscheidet ob es lebenswertet ist oder nicht. Jeder mansch hat das recht zu Leben, dieses wird schon im Artikel 3 des Grundgesetzt festgestellt. „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ [3]

Offiziell soll die PID zwar nur bei „schweren Erbkrankheiten“ erlaubt sein. “Aber nicht nur das Risiko „schwerer Erbkrankheiten" kann zu einer PID führen, sondern auch das Bemühen „eine schwerwiegenden Schädigung des Embryos (festzustellen), die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird." Diese Formulierung schafft das Einfallstor für das sogenannte „Aneuploidie Screening", bei dem nach chromosomalen Fehlern bei den Embryonen gesucht wird, die zu einer Fehl- oder Totgeburt führen können. Dabei wrrden beispielsweise Embryonen mit Trisomien entdeckt, zu denen auch die Trisomie 21 gehören kann, das sogenannte Down-Syndrom. Diese Form der PID, die im neuen Gesetz an keine Voraussetzung geknüpft ist, ist im internationalen Bereich, die am meisten angewendete Form der PID.“ [4]

[1] http://www.cdl-online.de/index.html/n/7239-pid-zulassung-schwarzer-tag-fuer-die-behinderten-in-deutschland

[2] http://www.cdl-online.de/index.html/n/7239-pid-zulassung-schwarzer-tag-fuer-die-behinderten-in-deutschland

[3] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

[4] http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2011/07/08/pid-hat-auch-in-deutschland-zukunft-aber-welche.aspx