JU Rüttenscheid gegen Umbenennung der Von-Einem- und Von-Seeckt-Straße

Die rot-rot-grüne Mehrheit in der Bezirksvertretung II will gegen/ohne den Willen vieler Einwohner und trotz des sehr erfolgreichen Bürgerbegehrens der Initiative „ProVon“ die Von-Seeckt-Straße und die Von-Einem-Straße in Rüttenscheid umbenennen in Irmgard- und Ortrudstraße. Dies hat nun leider zur Folge, dass die ganze Angelegenheit in einem Bürgerentscheid münden muss, der am 3. Februar 2013 ansteht. Dann heißt es für die (kommunal-)wahlberechtigten Einwohner* aus Bergerhausen, Rellinghausen, Rüttenscheid und Stadtwald, wählen zu gehen und mit Ja oder Nein über die folgende Frage zu entscheiden: „Sind Sie dafür, dass die Von-Seeckt-Straße und die Von-Einem-Straße ihre Namen weiterhin behalten sollen?“ Für die Beibehaltung der Namen ist eine Mehrheit von mindestens 15 Prozent der Bürger in der BV II, also etwa 6840 Stimmen, vonnöten (Quelle: WAZ Essen//§ 26 Abs. 7 GO NRW).
 
Wir lehnen diese Umbenennung, die aus reiner ideologischer Machtpolitik betrieben wird, ab.
Seit Jahrzehnten wohnen Menschen in den beiden Straßen, ohne an den Namen großen Anstoß genommen zu haben. Sofern aber diese Namen so sehr auf das persönliche Gemüt schlagen, so könne man in unserem freien Land auch wieder wegziehen. Denn viele Menschen haben sich an diese Straßennamen gewöhnt und sie akzeptiert, ohne sich mit den Persönlichkeiten zu identifizieren. Außerdem hätte die Bezirksvertretung lieber die Straßenanwohner über ihre Umbenennungspläne ordentlich informieren und diese vorher befragen sollen und nicht einfach ohne ihre Beteiligung über deren Köpfe hinweg entscheiden.
 
Man bedenke auch den Verwaltungs- und Änderungsaufwand für die ansässigen und betroffenen Menschen und Firmen. Sieht man die Vielzahl der Bewohner an, so entstünde für sie nur ein lästiges politisches Signal. Man beachte auch, dass die Straßenanwohner nicht von den Umbenennungsplanen informiert wurden. Aber darauf nimmt die Mehrheit der Bezirksvertretung wohl keine Rücksicht und ignoriert es, so wie das Bürgerbegehren der Initiative „ProVon“ und deren Unterzeichner. Außerdem könnte man gleichwohl dazu übergehen und jeden Straßennamen auf seine historisch-politische Bedeutung zu durchleuchten und diese in Frage stellen.
 
Fazit wäre aber nur, dass sehr viel Zeit und Geld dabei verschwendet würde, wichtigere Themen vernachlässigt werden und so der Unmut der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Politik geschürt würde. Deshalb ist es umso unverständlicher eine solche Geldverbrennungspolitik in der aktuellen Finanzsituation zu betreiben; als gäbe es keine wichtigeren Themen in der Bezirksvertretung! Allein der Bürgerentscheid soll schon 60.000 € plus Personalaufwand kosten (Quelle: WAZ Essen). Dies ist die alleinige Schuld der rot-rot-grünen Mehrheit der BV II, denn sie hatte am 8. November 2012 die Chance, dem Bürgerbegehren beizutreten. Auch die Bewohner werden unmittelbar mit den Folgen der Umbenennung konfrontiert bzw. deren Steuergelder verschwendet (Zeit und Geld für Änderung des Grundbucheintrags, der Ausweis- und Firmenunterlagen und der sonstigen Papiere des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs sowie Maßnahmen bzgl. des ordnungsgemäßen Fortlaufens des Postverkehrs etc.).
 
Wir sind der Meinung, dass das Geld und die Zeit sinnvoller eingesetzt werden können und sind daher gegen die Umbenennung.
 
Unsere Bitte an Sie alle* in Bergerhausen, Rellinghausen, Rüttenscheid und Stadtwald lautet deshalb wie folgt: Gehen Sie am 3. Februar 2013 zur Wahl und stimmen Sie für die Beibehaltung der  Straßennamen - und somit gegen das rücksichtlose und willkürliche Verhalten von Rot-Rot-Grün in der BV II. Vielen Dank!
 
* Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz NRW:
 
§ 7 Wahlberechtigt „für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.“