Mehr Teilhabe im Luftverkehr: Europa stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Europäische Union stärkt die Rechte von Flugreisenden – und setzt dabei wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität um. Die neue Verordnung (EU) 2026/2202 ist am 22. Oktober 2026 in Kraft getreten. Ab dem 23. Oktober 2027 werden die neuen Regelungen angewendet. Für mich ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr selbstbestimmter Mobilität und gleichberechtigter Teilhabe in Europa.
Reisen und persönliche Mobilität gehören für viele Menschen selbstverständlich zum Alltag. Wir besuchen Freunde und Familie, reisen beruflich, verbringen unseren Urlaub im europäischen Ausland oder nehmen Termine in anderen Ländern wahr.
Für Menschen mit Behinderungen ist diese Selbstverständlichkeit jedoch noch immer nicht überall gegeben. Fehlende Assistenz, Unsicherheit beim Transport von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen, zusätzliche Hindernisse für notwendige Begleitpersonen oder nicht barrierefreie Informationen können aus einer eigentlich normalen Reise schnell eine erhebliche Herausforderung machen.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Europäische Union die Fluggastrechte weiterentwickelt und dabei die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt.
„Freizügigkeit darf für Menschen mit Behinderungen nicht nur auf dem Papier bestehen. Sie muss im Alltag tatsächlich nutzbar sein. Und deshalb muss Freizügigkeit auch barrierefrei sein.“
Benjamin Daniel Thomas
Die neue Verordnung (EU) 2026/2202 reformiert die europäischen Fluggastrechte und ergänzt damit den bestehenden Rechtsrahmen. Die bereits bestehenden Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität aus der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 bleiben dabei bestehen.
Begleitpersonen müssen mitgedacht werden
Besonders wichtig ist für mich die Stärkung der Rechte von Begleitpersonen.
Wer aufgrund einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen ist, braucht seine Begleitperson häufig nicht lediglich auf dem Weg zum Flughafen oder beim Einsteigen, sondern gerade auch während des Fluges in unmittelbarer Nähe.
Nach den neuen Regelungen muss einer Begleitperson, die im Rahmen desselben Luftbeförderungsvertrags reist, die Möglichkeit angeboten werden, ohne zusätzliche Kosten einen benachbarten Sitzplatz einzunehmen. Sind benachbarte Plätze nicht mehr verfügbar, muss das Luftfahrtunternehmen sich darum bemühen, eine entsprechende Sitzmöglichkeit zu ermöglichen.
Das mag auf den ersten Blick wie ein Detail wirken. Für betroffene Menschen kann es jedoch entscheidend dafür sein, ob eine Reise überhaupt selbstbestimmt und sicher möglich ist.
„Wer auf eine Begleitperson angewiesen ist, darf nicht dafür benachteiligt werden, dass notwendige Unterstützung überhaupt möglich sein muss. Eine Begleitperson ist keine Komfortleistung, sondern kann Voraussetzung für selbstbestimmte Mobilität sein.“
Benjamin Daniel Thomas
Eine notwendige Begleitperson darf nicht irgendwo im Flugzeug sitzen, wenn während des Fluges Unterstützung erforderlich ist.
Auch beim Boarding werden Menschen mit Behinderungen beziehungsweise eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für anerkannte Assistenzhunde.
Das ist praktische Inklusion.
Es geht nicht um Sonderrechte. Es geht darum, bestehende Nachteile auszugleichen und Menschen mit Behinderungen die gleiche Möglichkeit zur Mobilität zu geben wie allen anderen Reisenden.
Barrierefreie Informationen müssen selbstverständlich sein
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Barrierefreiheit von Informationen.
Die neuen europäischen Regelungen sehen vor, dass Informationen im Rahmen der Fluggastrechte in einem barrierefreien Format bereitgestellt werden.
Denn ein Recht hilft nur dann, wenn Menschen es kennen, verstehen und tatsächlich wahrnehmen können.
Barrierefreiheit darf deshalb nicht erst beim Einstieg in das Flugzeug beginnen. Sie muss bereits bei der Buchung, bei Informationen über Verspätungen oder Flugausfälle sowie bei der Durchsetzung von Unterstützungs- und Entschädigungsansprüchen mitgedacht werden.
Barrierefreiheit ist kein Zusatzangebot. Sie muss von Beginn an Teil eines guten Angebots sein.
Mehr Sicherheit für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
Gerade für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer ist außerdem der Umgang mit Mobilitätshilfen von zentraler Bedeutung.
Ein Rollstuhl ist kein gewöhnliches Gepäckstück.
„Ein Rollstuhl ist kein Koffer. Er ist für viele Menschen die Voraussetzung dafür, sich selbstständig bewegen, arbeiten, reisen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wenn eine Mobilitätshilfe beschädigt wird oder verloren geht, geht es deshalb um weit mehr als um einen Gepäckschaden.“
Benjamin Daniel Thomas
Die neuen Regelungen stärken deshalb auch den Schutz bei der Beförderung von Mobilitätshilfen. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte besser wahrnehmen können und können das besondere Interesse an der ordnungsgemäßen Ablieferung ihrer Mobilitätshilfe erklären, ohne hierfür eine zusätzliche Gebühr zahlen zu müssen.
Wird ein individuell angepasster Rollstuhl beschädigt oder geht er verloren, kann das dazu führen, dass die Mobilität eines Menschen von einem Moment auf den anderen massiv eingeschränkt ist.
Diese Realität muss auch im europäischen Fluggastrecht berücksichtigt werden.
Wenn Assistenz nicht funktioniert, dürfen Betroffene nicht die Folgen tragen
Ebenso wichtig ist die Frage, was passiert, wenn angemeldete Assistenz am Flughafen nicht funktioniert.
Verpasst ein Mensch mit Behinderung aufgrund nicht ordnungsgemäß erbrachter Assistenz seinen Flug, dürfen die Folgen nicht einfach bei ihm liegen bleiben. Die neuen Regelungen berücksichtigen entsprechende Unterstützungs- und Beförderungsansprüche und beziehen dabei auch die notwendige Begleitperson ein.
Das ist richtig.
Wer Unterstützung ordnungsgemäß angemeldet hat, muss sich darauf verlassen können, dass diese Unterstützung auch funktioniert.
Inklusion bedeutet eben nicht, einem Menschen theoretisch die Möglichkeit zu geben, einen Flug zu buchen. Inklusion bedeutet, die gesamte Reisekette so zu gestalten, dass diese Reise tatsächlich möglich ist.
Europa muss im Alltag einen Unterschied machen
Für mich zeigt diese Reform auch ganz grundsätzlich, warum die Europäische Union für uns von so großer Bedeutung ist.
Europa ist mehr als Institutionen in Brüssel oder Straßburg. Der Wert Europas zeigt sich dort, wo gemeinsame europäische Entscheidungen das Leben der Menschen konkret verbessern.
„Europa zeigt seinen Wert dort, wo aus gemeinsamen Werten gemeinsame Rechte werden und diese Rechte im Alltag konkrete Freiheit schaffen. Genau das ist die Stärke der Europäischen Union.“
Benjamin Daniel Thomas
Die Freizügigkeit gehört zu den größten Errungenschaften der europäischen Einigung.
Wir können Grenzen überschreiten, in anderen Mitgliedstaaten leben, arbeiten, studieren und reisen. Für Generationen vor uns war diese Freiheit keineswegs selbstverständlich.
Doch diese Freiheit muss für alle Menschen gelten.
Es reicht nicht, Menschen mit Behinderungen theoretisch dieselbe Freizügigkeit zuzusprechen, wenn fehlende Barrierefreiheit, unzureichende Assistenz oder andere Hindernisse faktisch neue Grenzen errichten.
Deshalb brauchen wir gemeinsame europäische Standards.
Ein Mensch mit Behinderung muss sich darauf verlassen können, dass seine Rechte nicht an der nächsten Landesgrenze enden.
Genau hier liegt eine der großen Stärken der Europäischen Union: Wir schaffen gemeinsame Regeln für einen gemeinsamen Raum der Freiheit und Mobilität.
Ein inklusives Europa ist ein stärkeres Europa
Inklusion ist dabei keine nationale Aufgabe allein. Gerade Mobilität ist längst europäisch.
Menschen reisen von Düsseldorf nach Madrid, von Amsterdam nach Rom oder von Berlin nach Paris. Es wäre nicht zeitgemäß, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei jeder Grenze neu gedacht werden müssten.
Europäische Mindeststandards schaffen Verlässlichkeit.
Und sie können dazu beitragen, dass gute Regelungen nicht nur dort gelten, wo einzelne Mitgliedstaaten besonders weit sind, sondern allen Menschen in der Europäischen Union zugutekommen.
„Ein starkes Europa ist für mich auch ein inklusives Europa. Ein Europa, in dem es selbstverständlich ist, dass Menschen mit Behinderungen reisen, arbeiten, studieren und leben können – selbstbestimmt und mit den gleichen Chancen auf Teilhabe wie alle anderen.“
Benjamin Daniel Thomas
Das ist auch ein wichtiges Signal dafür, wie wir Europa weiterentwickeln müssen.
Die Europäische Union muss sich an den großen Herausforderungen unserer Zeit messen lassen. Aber sie muss zugleich dort handeln, wo europäische Regeln den Alltag der Menschen unmittelbar besser machen können.
Barrierefreie Mobilität gehört für mich eindeutig dazu.
Ein wichtiger Schritt – aber nicht das Ende des Weges
Die neuen Regelungen lösen nicht alle Probleme beim barrierefreien Reisen.
Entscheidend wird sein, wie die Rechte in der Praxis umgesetzt werden – bei Fluggesellschaften, Flughäfen und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten.
Ein Rechtsanspruch ist ein entscheidender Anfang. Wirkliche Teilhabe entsteht aber erst dann, wenn dieser Anspruch im Alltag zuverlässig funktioniert.
Die Verordnung ist am 22. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften werden nach einer Übergangszeit ab dem 23. Oktober 2027 angewendet.
Damit ist ein wichtiger Schritt getan.
Wir sollten diesen Schritt ausdrücklich begrüßen und zugleich weiter daran arbeiten, bestehende Barrieren abzubauen.
Denn Mobilität bedeutet Freiheit. Und diese Freiheit muss allen Menschen offenstehen.
Europa kann und muss dazu beitragen.
Gemeinsam mehr Inklusion wagen – auch über Grenzen hinweg.
